A - Motorrad

Subklassen: A, A1, A2

B Code 111
Voraussetzung: 5 Jahre den Führerschein der Klasse B
Keine Theoretische Ausbildung / keine Prüfung
Praktische Ausbildung: 6 Fahrstunden
Lenkberechtigung: 125 ccm Motorrad bzw. Roller
A1
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
Theoretische Ausbildung: Grundwissenkurs, Spezialwissenkurs Klasse A
Praktische Ausbildung: 14 Fahrlektionen / Fahrprüfung
Lenkberechtigung: Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von max. 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von max. 0,1 kW/kg
A2
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Theoretische Ausbildung: Grundwissenkurs (entfällt bei vorhandenem B oder F Schein), Spezialwissenkurs Klasse A
Praktische Ausbildung: 14 Fahrlektionen / Fahrprüfung
Lenkberechtigung: Motorräder mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
A
Ausbildungsbeginn: 23,5 Jahre
Theoretische Ausbildung: Grundwissenkurs (entfällt bei vorhandenem B oder F Schein), Spezialwissenkurs Klasse A
Praktische Ausbildung: 14 Fahrlektionen / Fahrprüfung
Lenkberechtigung: Alle Motorräder
Umstieg von A1 auf A2 bzw. A2 auf A

Frühestens 2 Jahre nach Erteilung des Führerscheines, 7 Fahrlektionen in der Fahrschule oder eine praktische Prüfung.

Umstieg von A1 auf A

Ab dem 24. Lebensjahr, frühestens 4 Jahre nach erteilung von Klasse A1 und nach absolvierter zweiter Ausbildungsphase. Eine praktische Prüfung ist erforderlich.

IMPRESSUM

1st drive fahrschule u4
Inh. Karin Rizza
Schönbrunnerstraße 249
1120 Wien

UID: AT43227708

Webseite von Philipp Haidenbauer

KONTAKT

Öffungszeiten:
Mo. - Fr., 09:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 17:45 Uhr

Tel.: 01 813 1552
Fax: 01 810 3656
EMail: office@1stdrive-u4.at